Rav Uri Scherki
Das Gesetz vom "Ger Toschaw"
Übersetzung: Rafael Plaut
Das Thema um
den Status der nichtjüdischen Bevölkerung unter der Herrschaft des
Volkes Israel in seinem Lande gehört zu den brennenden Punkten auf
unserer Tagesordnung sowohl in politischer als auch in
religionsgesetzlicher Hinsicht. Das Judentum kennt die Lehre um den
besonderen Status, verankert in Halacha und Midrasch, des Fremden, der
in der Mitte des Volkes Israel weilt, nämlich den "Ger Toschaw"
("Beisassproselyt") - die Pflicht der Sorge um sein Wohlergehen, wobei
er seinerseits die "sieben Gebote, zu denen die Kinder Noachs (Bnej
Noach) verpflichtet sind", und noch weitere Regeln einzuhalten hat.
Wäre es realistisch, den Status weiter Teile der Araber diesseits und
jenseits der "grünen Linie" im Einklang mit dieser Halacha zu regeln,
die eine Unterabteilung der allgemeinen Anleitung des Judentums für die
gesamte Menschheit darstellt, die als die "Lehre der Kinder Noachs"
bekannt ist? Wir können diese Frage nicht einfach ignorieren,
insbesondere im Lichte zweier Tatsachen unserer Lebensrealität:
Die eine ist
unsere Rückkehr nach Zion. Das Wiedererlangen staatlicher Unabhängigkeit
nach einer sehr langen Unterbrechung macht uns aufs Neue zu einem Faktor
im System der internationalen Beziehungen. Endlich kehrte das
realistische Werkzeug zur Erfüllung unserer Bestimmung des "und es
werden sich segnen mit dir alle Geschlechter des Erdbodens" (Gen. 12,3)
durch "das Land, das ich dir zeigen werde" (12,1) in unsere Hände zurück.
Die zweite ist
die allgemeine Verfassung der Welt. Wir befinden uns inmitten eines
Kampfes der Titanen, nämlich zwischen der moslemischen und der freien
Welt, d.h. am Rande eines internationalen Streites, der die Frage nach
der führenden Kultur der Welt entscheiden wird. Die Welt ist würdig, das
Wort G~ttes für die Menschheit von Zion zu hören, und was wir zur
Besserung der Welt beitragen können.
Es ergibt sich
also daraus, dass die alt-neue Religion der "Gebote der Noachskinder"
als Weltbewegung mit Zentrum in Jerusalem als eine spirituelle
Alternative zum Christentum und zum Islam wieder auferstehen muss. Es
besteht dazu bereits eine mentalitätsmäßige Vorbereitung bei einigen
wenigen Gruppen in der weiten Welt, und wenn wir mit Einsicht und
Verstand diese glühenden Kohlen schüren, werden sie zu einer großen
leuchtenden Flamme werden.
Man muss
allerdings unterscheiden zwischen der Form, die eine solche Initiative
in der weiten Welt annehmen könnte, und wie sich die Angelegenheit im
Innern, im Staate Israel entwickeln sollte. Und das aus verschiedenen
Gründen:
1. Der
Vorschlag an die nichtjüdischen Bewohner des Landes Israel, die Gebote
der Kinder Noachs anzunehmen, muss von der Rücknahme ihrer Forderung
nach einem separaten Nationalwesen im Lande Israel begleitet sein. Von
seiten der Muslime bedeutet dies die Anerkennung ihrer Religion als die
"dienstbare Tochter" des Judentums, aus dem sie hervor ging. Das
bedeutet zwar eine theologische Änderung für den klassischen Islam, doch
lassen sich dafür Fundamente in der moslemischen Tradition finden.
2. Maimonides
unterscheidet zwischen einem Ben-Noach, der seine sieben Gebote vor
einem Rabbinergericht akzeptiert und sie sorgsam befolgt, weil ihm dies
seinem Glauben nach als religiöse Pflicht obliegt, und jenem, der sie
akzeptiert, weil sie ihm nach "verstandesmäßiger Entscheidung"
vernünftig erscheinen. Ersterer wird ein "Frommer der Völker" genannt,
während der Zweite ein "Weiser der Völker" geheißen wird. Nach Rabbiner
A.J.Kuk haben beide einen Anteil an der kommenden Welt, und es kann
sein, dass der "Weise" sogar höher angesehen wird. Allerdings verleiht
Maimonides nur dem "Frommen" den Titel des "Ger Toschaw", d.h. Besitzer
der Berechtigung in unserem Lande zu wohnen, und nicht dem "Weisen". Den
Grund dafür bedingt das Sicherheitsbedürfnis der Nation, das nur dann
befriedigt wird, wenn die Treue des Fremden zu seiner Lehre speziell der
religiösen Erkenntnis entspringt, die die verbindliche Anerkennung einer
Autorität enthält, und nicht einer philosophischen Erkenntnis, trotz all
ihrer Erhabenheit, weil eben die Befürchtung besteht, dass er das Gefühl
hegen könnte, der israelischen Herrschaft zu nichts verpflichtet zu
sein.
3. Zwar "gilt
das Gesetz vom Ger Toschaw nur dann, wenn das Joweljahr abgehalten wird"
[wenn alle Knechte freigelassen werden und alle Grundstücke an ihre
ursprünglichen Eigentümer zurück kehren], doch scheint die Absicht dabei
dahin zu gehen, dass wir nicht verpflichtet sind, zu ihrer Aufnahme die
Entscheidung eines Rabbiner-Gerichtes zu verlangen, und selbst in dem
Falle, wenn wir sie aufnehmen, wir nicht an die halachischen Pflichten
der Sorge um ihr Wohlergehen gebunden sind, denn solange sich das Volk
Israel nicht in seinem Idealzustand befindet, der z.B. im Abhalten des
Joweljahres zum Ausdruck kommt, kann man von ihm nicht bindend die
Fürsorge für eine andere Bevölkerung verlangen. Wenn wir uns allerdings
freiwillig zu so einer Möglichkeit entscheiden, dann bedeutet das keinen
Hinderungsgrund. Darüberhinaus gereicht es dem Volke Israel durchaus zur
Ehre, wenn es sich um angemessene Behandlung auch für jemanden einsetzt,
der nicht offiziell Bürger seines Staates ist.
Diese Gedanken
mögen vielleicht fern von Realität und Verstand klingen zu einer Zeit,
da wir uns in bitterer Auseinandersetzung mit unseren Feinden befinden,
denen die Erfüllung selbst einfachster Pflichten menschlicher Moral fern
liegt. Doch aus reichhaltiger Erfahrung wissen wir, dass die Geschichte
viele Überraschungen birgt. Wollen wir nicht die Gunst der Stunde
verpassen, das Wort G~ttes auch jene hören zu lassen, die unter unserer
Hoheit stehen. Wenn wir wollen, ist es kein Märchen. |